Wechsel KFZ-Versicherungen weiterhin möglich
Der Stichtag zur Kündigung der KFZ-Versicherung ist nun mit dem 1. Dezember vorbei. Vier Millionen KFZ-Versicherungen sollen gekündigt worden sein. Doch es bleiben weiterhin Möglichkeiten offen. Wir haben im Netz recherchiert, unter welchen Kriterien der Wechsel einer Versicherung jederzeit möglich ist. Dabei sind wir auf die Pressemeldung von direct line gestossen.
Im Originalwortlaut der heutigen Pressemitteilung auf ots (30.11.2006) heisst es:
KfZ Versicherung bzw. Autoversicherung oder PKW Versicherung wechseln nach Stichtag
Fall 1: Sonderkündigung bei Beitragserhöhung - Außerordentlich kündigen kann der Autofahrer grundsätzlich, wenn die bestehende Versicherung die Beiträge in der Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung in der jährlichen Beitragsrechnung anhebt, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert. Bei diesem Sonderkündigungsrecht gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Mitteilung über die Beitragserhöhung beim Kunden eingegangen ist. Wichtig: Die schriftliche Kündigung muss sich eindeutig auf die Beitragserhöhung beziehen. Die Einstufung in eine andere Regionalklasse wegen eines Umzugs des Versicherten oder die zum 01.01.2007 anstehende Erhöhung der Versicherungssteuer berechtigen dagegen nicht zur Sonderkündigung.
KfZ Versicherung bzw. Autoversicherung oder PKW Versicherung wechseln nach Stichtag
Fall 2: Wechsel auch im Schadenfall möglich - Glück im Unglück haben Autohalter unter Umständen im Schadenfall - denn auch dieser berechtigt zu einem Versicherungswechsel. Als Stichtag für die einmonatige Kündigungsfrist gilt hier nicht der Schadenzeitpunkt, sondern der Tag der Regulierung (bzw. Ablehnung der Leistungspflicht) durch die Versicherung. Doch Vorsicht: Bei einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer muss die ausstehende Jahresprämie vollständig bezahlt werden. Im Schadenfall sollten Versicherte deshalb genau prüfen, ob eine Kündigung im Schadenfall sinnvoll ist. Ansonsten bleibt natürlich das Kündigungsrecht zum Ende der laufenden Vertragsperiode. Auch die Versicherung kann ihrerseits bei einem Schadenfall innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Anerkennung bzw. Ablehnung der Leistungspflicht den Versicherungsvertrag kündigen. In diesem Fall erhält der Versicherte den anteiligen nicht verbrauchten Restbeitrag zurück.
KFZ Versicherung bzw. Autoversicherung oder PKW Versicherung wechseln nach Stichtag
Fall 3: Wahlfreiheit bei Autokauf und Neuzulassung - Auch ein Fahrzeugwechsel bietet Kunden beträchtliches Sparpotenzial. Gerade beim Neuwagenkauf sollten Autofahrer nicht nur auf die Rabatte der Hersteller und einen eventuellen Kauf in 2006 wegen der anstehenden Mehrwertsteuererhöhung achten, sondern auch ihre Kfz-Versicherung auf den Prüfstand stellen, um nicht in die Folgekostenfalle zu tappen. “Das bedeutet nicht, dass sich Autokäufer ihr Fahrzeug nach der Versicherung aussuchen sollten. Aber sie sollten sich nach dem Kauf die günstigste und beste Versicherung für ihr Wunschauto suchen”, rät Betina Welter von Direct Line. Auch der Erwerb eines Gebrauchtwagens (Halterwechsel) bietet unabhängig vom jährlichen Wechseltermin die Chance auf eine neue und günstigere Versicherungsbeziehung.
Unser Tipp zum Versicherungswechsel der Autoversicherungen:
Und immer daran denken, dass Sie per Einschreiben kündigen. Besser noch, wenn Sie per Einschreiben und Rückschein kündigen. Dann gilt die Kündigung der KFZ-Versicherung zu 100 Prozent ordentlich zugestellt.
KFZ-Versicherung wechseln wechseln
Der Beitrag Wechsel KFZ-Versicherungen weiterhin möglich wurde am Freitag, den 1. Dezember 2006
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