Ab 1. Maerz tritt Feinstaub-Verordnung in Kraft
Die Bild-Headline des Tages richtet sich an die Autofahrer des Landes. 10 Millionen Autos müssen von der Strasse. Hoffen wir, dass Bild da eine Sichtweise vermittelt, die bei tiefgründiger Betrachtung ein geringeres Ausmass der Feinstaub-Verordnung erzielt.
Aber was wird neu durch die Feinstaubverordnung?
KFZ-Typen sind nach Schadstoffklassen eingeordnet. Unter gtue.de können die Schlüsselnummern eingegeben werden und die Suche liefert als Ergebnis die entsprechende Einstufung, welche dann auf der Plakette ausgewiesen wird. Es gibt je nach Umweltfreundlichkeit rote (Euro 2), gelbe (Euro 3) und grüne Plaketten (Euro 4).
Beispielergebnis der Plakettenverordnung im Rechner:
Ihr Fahrzeug: PORSCHE, 996, 911 CARRERA kann bei Ihrem GTÜ-Partner folgende Plakette bekommen:
schadstoffplakette s-um 43 Abgasnorm Euro 4, Schadstoffgruppe 4, grüne Plakette
Für dieses Fahrzeug können keine Dieselpartikelfilter gefunden werden, das es sich um kein Dieselfahrzeug handelt!
Wozu diese Einstufungen?
Die Städte Augsburg, Berlin, Dresden, Düsseldorf, Essen, Frankfurt/M., Freiburg, Hannover, Köln, Mannheim, Nürnberg, Karlsruhe, Stuttgart, München planen die Umsetzung von Umweltzonen. Weitere Städte werden sicherlich folgen. In den Umweltzonen dürfen Autos mit älterem Katalysator und alte Dieselfahrzeuge nicht mehr fahren. Somit soll verhindert werden, dass Innenstädte zu stark weiterhin mit schädlichem Feinstaub belastet werden. Das bedeutet, dass nicht nur alte Autos ferngehalten werden. Auch Autos der Schadstoffgruppe 1 dürfen Umweltzonen nicht befahren. Die erhalten übrigens keine Plakette. In der Regel sind das Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator und alte Dieselfahrzeuge ohne Russpartikelfilter. Eine Oldtimer-Ausnahmeregelung konnten wir bisher nicht finden
Ohne Plakette dürfen Umweltzonen nicht befahren werden. Die Hochrechnug der Bild-Zeitung geht sicherlich davon aus, dass auch teilweise rote Plaketten nicht ausreichen werden. Ausgenommen von den Fahrverboten in Umweltzonen sind derzeit Autos von Schwerbehinderten, Mofas, Motorräder, Arbeitsmaschinen, Krankenwagen und Einsatzwagen der Ärzte.
Wer ohne Plakette erwischt wird, der wird in Flensburg mit einem Punkt belastet und mit 40 Euro zur Kasse gebeten. 5 bis 10 Euro soll die Plakette kosten. Doch derzeit besteht kein Anlass zur Hektik. Die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge tritt heute zwar in Kraft, doch erste Umweltzonen wird es erst ab 1. Juli 2007 geben.
Noch in der Diskussion ist auch die Aufnahme von fast 5 Millionen Fahrzeugen, die einen geregelten Katalysator nach US-Norm besitzen.
Bleibt also auch abzuwarten, wie der Automarkt reagiert. Sicherlich wird der Autokäufer älterer Modelle schon jetzt in Erwägung ziehen müssen, dass eine individuelle Nachrüstung bei seltenen Fahrzeugen zu hohen Kosten führen kann. Besitzer älterer Fahrzeuge werden dann eventuell billig ihr KFZ ausländischen Autokäufern anbieten oder eine Stilllegung einplanen.
Steuernachlass bei Diesel-Fahrzeugen
Ein Dieselrußfilter wird durchschnittlich 600 Euro in der Nachrüstung kosten. Der Bundestag verabschiedete einen Steuernachlass von 330 Euro für den Einbau der Rußpartikelfilter. Dieser Nachlass wird rückwirkend zum 01.01. 2006 und bis 31.12.2009 gültig. Für alle 100 ccm Hubraum werden 1,20 Euro zusätzlich Steuer für die kommenden vier Jahre fällig, wenn ab April weiterhin auf den Rußfilter verzichtet wird.
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3 Reaktionen zu “Ab 1. Maerz tritt Feinstaub-Verordnung in Kraft”
1. Hensel
Am 9. März 2007 um 13:07 Uhr
Was wenn mein Neuwagen von 02/2006 schon einen Partikelfilter hat ?? Der guckt in die Röhre oder wie? Ist ja ein suuuper Anreiz. Stellen wir mal eine Rechnung auf:
1900 ccm Audi A 4 TDI 6 Jahre Alt Russpartikelfilter 600 Euro, 330 euros vom Staat und der rest ersparnis 24 Euro pro Jahr Heisst auf Deutsch : Ich muss damit sich der Einbau lohnt die Karre weitere 10 bis 12 Jahre fahren!!!!! Ich lach mich kaputt.
2. M.Repping
Am 26. März 2007 um 18:57 Uhr
Natürlich bin ich mit der Verminderung der Schadstoffe einverstanden. Bedauerlich ist es nur, wenn Fahrzeuge, wie meines, von keinem Anbieter auf E2 aufgerüstet werden kann.
Und darüber hinaus noch nicht als Oldtimer einzustufen ist. Es sollte in diesen Fällen Ausnahmereglungen bzw. Aufschübe geben, damit mit diesen KFZ noch am innerstädtischen Vekehr teilgenommen werden kann.
3. Ruben
Am 20. April 2009 um 18:47 Uhr
Schau mal hier nach, da gibts jede Menge Informationen zu den Schadstoffklassen und Kennziffern, ebenso Infos zu Aufschüben mit denen Du Dich herumfragst: http://www.kfzabwrackpraemie.de/schadstoffklassen.html
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