KFZ-Versicherungen

Jeder, der in Deutschland ein Kraftfahrzeug auf seinen Namen zulassen will muss wissen, dass er es bei einer Versicherung auch versichern muss. Dabei schreibt der Gesetzgeber den Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Diese Verpflichtung zum Abschluss hat auch ihren guten Grund. Denn sollte eine solche Versicherung fehlen, dann muss der Verursacher eines Unfalls den Schaden aus seinem eigenen Vermögen regulieren und entsprechende Zahlungen an den Geschädigten leisten. Das geht über die Reparatur des Fahrzeugs bis hin zu Schmerzensgeldzahlungen an den Geschädigten. Diese Summen kann in der Regel niemand aufbringen, sodass diese Pflichtversicherung ihre Begründung hat.
Die Kfz-Haftpflicht ist zudem immer verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, auch wenn zuweilen gerichtliche Zivilverfahren z.B. zur Klärung der Höhe des Schmerzensgeldes, unausweichlich sind. Sollte der Unfallverursacher außerdem vorsätzlich den Unfall herbeigeführt haben, etwa durch Alkohol- oder Drogeneinfluss, erlischt die Leistungspflicht der Kfz-Haftpflicht ebenfalls nicht. Vielmehr riskiert der Versicherte den Verlust seines Versicherungsschutzes in der Zukunft.

Ganz anders hingegen sieht es mit der Voll- bzw. Teilkaskoversicherung aus. Sie ist freiwilliger Bestandteil der Kfz-Versicherung und deckt ausschließlich die Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherungsnehmers ab. Insofern bietet sie eine gute Ergänzung zur Pkw-Haftpflicht.
Bei der Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug vor allem versichert gegen Brand, Raub und Diebstahl; der Einbruchteilediebstahl ist Bestandteil der Teilkasko. Schäden, die durch das Einwirken von Sturm, Hagel oder Überschwemmungen am Fahrzeug entstanden sind, regelt die Teilkaskoversicherung ebenso wie Marderbisse und Glasbruch.

Die Vollkaskoversicherung hingegen ist die Erweiterung der Teilkasko und deckt Schäden durch Vandalismus, mutwillige bzw. böswillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Dritte sowie solche, die durch einen durch den Versicherten verursachten und zu verantwortenden Unfall entstanden sind.
Nicht unwichtig zu erwähnen ist in dem Zusammenhang, dass die Versicherung einen Schaden am Fahrzeug lediglich bis zur Höhe des Zeitwertes erstattet. Insofern sollte jeder Versicherte überlegen, bis zu welchem Fahrzeugalter er sein Fahrzeug überhaupt mit einer Kaskoversicherung ausstattet. Neuwagen und Jahreswagen, gerade auch wenn sie als Leasingfahrzeuge genutzt werden, sollten immer mit einer Vollkaskoversicherung versichert sein, während bei Fahrzeugen, die älter als 8 Jahre sind, durchaus auch auf die Teilkaskoversicherung verzichtet werden kann.

Während hingegen die Kfz-Haftpflicht immer zur Leistung verpflichtet ist, kann die Kaskoversicherung die Zahlung an den Versicherten verweigern, sollte dieser z.B. ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren oder jemand anderes das Fahrzeug unberechtigt gefahren sein. Zudem besteht seitens des Versicherten die Verpflichtung, jeden Schaden binnen einer Woche der Versicherung anzuzeigen und an der Aufklärung des Unfallhergangs mitzuwirken.

Was die Höhe der zu zahlenden Prämie für die Kfz-Versicherung insgesamt angeht, so hängt diese von unterschiedlichen Faktoren ab. In erster Linie hängt diese natürlich von dem zu versichernden Fahrzeug ab. Gerade die Kfz-Haftpflicht und die Teilkasko basiert auf dem entsprechenden Fahrzeugtyp sowie der Region, in der das Fahrzeug versichert werden soll. Bereits hier kann sich die Prämie in den einzelnen Regionen deutlich unterscheiden, denn bei der Regionalklasse werden statistische Daten zu Berechnung über die Schadenshäufigkeit herangezogen.
Eine nicht unwesentliche Bedeutung kommt aber dem Fahrzeughalter zu. Versichert dieser nämlich erstmals ein Kraftfahrzeug auf seinen Namen, gilt er bei den Versicherungen als Fahranfänger und wird entsprechend höher eingestuft. Erst mit den Jahren verringert sich das anzunehmende Risiko und mit jedem unfallfrei gefahrenen Versicherungsjahr reduziert sich auch die zu zahlende Prämie. Die Schadensfreiheitsjahre finden allerdings ausschließlich auf die Berechnung der Prämie für die Kfz-Haftpflicht sowie der Vollkasko Anwendung.
Des weiteren fließen das Geschlecht des Fahrzeughalters, seine berufliche Tätigkeit sowie die jährlich gefahrenen Kilometer mit in die Prämienberechnung ein was zur Folge hat, dass sich die Versicherungsbeiträge der jeweiligen Versicherer deutlich unterscheiden.

Insofern ist vor Abschluss eines Kfz-Versicherungsvertrages ein vorheriger Vergleich durchaus lohnenswert. Gerade vor Beginn eines jeden Versicherungsjahres, zum 01.01., sollten Versicherte einen solchen Vergleich durchführen und wenn nötig auch einen Versicherungswechsel vornehmen.

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